Ausschreibung 2026

Die Stiftung Sibylle Assmus schreibt für 2026 erstmalig zwei Förderpreise für Neuroonkologie, einen im Bereich Grundlagenforschung und einen im Bereich klinische Forschung, sowie wiederum einen Förderpreis für Neuroregeneration und Neuroplastizität aus.

Die Stiftung hat sich zur Aufgabe gesetzt, die verschiedenen Aspekte neuroonkologischer und neuroregenerativer Forschung zu unterstützen. Gedacht ist der Preis vor allem für jüngere Wissenschaftler*innen, die durch herausragende Leistungen zum Verständnis von Mechanismen der Tumorpathologie oder Neuroregeneration und/oder zu neuen diagnostischen und therapeutischen Ansätzen in einem der beiden Felder in den vergangenen drei Jahren beigetragen haben oder an entsprechenden Projekten im klinischen Bereich oder in der Grundlagenforschung arbeiten. Neben Bewerbungen aus der Grundlagenforschung sind auch solche aus der klinischen Forschung und der Palliativmedizin willkommen.

Hoch qualifizierte Anträge können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden, die Bewerber*innen sollten an einer akademischen Forschungsinstitution in Deutschland, Österreich oder der Schweiz tätig sein.

Die beiden Sibylle Assmus Förderpreise für Neuroonkologie und der Förderpreis für Neuroregeneration und Neuroplastizität sind mit jeweils 15.000 € dotiert.

Anträge werden ab dem 1. November 2025 entgegengenommen. Anträge sollen in Anlehnung an DFG-Anträge, jedoch auf maximal 6 Seiten formuliert werden. Neben einer aussagekräftigen Projektbeschreibung soll der Antrag auch Angaben über projektrelevante Vorarbeiten sowie den Beginn und die voraussichtliche Dauer des Projekts und die geplante Mittelverwendung enthalten. Der Einsatz des Preisgeldes muss projektbezogen erfolgen, d.h. eine Förderung von Verbrauchsmaterialien aus der Grundausstattung, die nicht projektspezifisch begründet sind, ist nicht möglich. Für den Förderpreis Neuroonkologie wird um Zuordnung des Antrages zum Bereich Grundlagenforschung oder klinische Forschung gebeten.

Anträge sind ausschließlich in einer elektronischen Version per E-Mail (vorzugsweise in einer einzigen PDF, wobei die Datei nicht mehr als 5-6 MB umfassen sollte) unter Einschluss eines Curriculum vitae, eines Schriftenverzeichnisses und eines Empfehlungsschreibens des Lehrstuhlinhabers oder Abteilungsleiters an den Stiftungsvorstand bis spätestens 15. Februar 2026 zu richten.

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